Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.

Sir Peter Ustinov

Dienstleistungen

Erbrecht

Ich berate und vertrete meine Klienten in allen Belangen des Erbrechts in streitigen und nichtstreitigen Angelegenheiten. Neben der Erstellung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie Vorsorgeaufträgen, berate und begleitete ich Erbengemeinschaften, Erbenvertreter und Willensvollstrecker in Bezug auf die Abwicklung des Nachlasses und die Erbteilung – stets auch unter Berücksichtigung der steuerlichen und immobilienrechtlichen Aspekte. Insbesondere kann im Zusammenhang mit Erbfällen immer mal wieder unversteuertes Vermögen des Erblassers auftauchen. Ich helfe Ihnen, sich in dieser Situation richtig zu verhalten und eine straflose Selbstanzeige für das Steueramt aufzusetzen.

Ebenso berate ich private Beistände und Berufsbeistände im Falle des Todes der verbeiständeten Person in jeglichen Belangen, insbesondere in der Nachlassabwicklung und Erbteilung.

Erwachsenenschutzrecht und Verwaltungsrecht

Sodann berate ich Privatpersonen in Erwachsenenschutzverfahren mit nationalem und internationalem Aspekt und vertrete sie vor der Erwachsenenschutzbehörde. So zum Beispiel, wenn die verbeiständete Person seinen Beistand absetzen möchte oder aber ein Angehöriger einer verbeiständeten Person mit der Art und Weise des Vorgehens des Beistandes oder KESB nicht einverstanden ist.

Allgemein unterstütze und vermittle ich bei Problemen mit Verwaltungsbehörden, sei es mit der KESB, Steuerämtern oder mit anderen Ämtern.

Steuerrecht

Das Steueramt gewährt Ihnen bei der Grundstückgewinnsteuer trotz geltend gemachter Ersatzbeschaffung keinen Steueraufschub? Das Steueramt rechnet das von Ihnen bei der Grundstückgewinnsteuer geltend gemachte Architektenhonorar nicht im gesamten Umfang als wertvermehrende Aufwendungen an, sondern nur im marktkonformen Rahmen und Sie brauchen eine Zweitmeinung dazu? Sie wollen eine Zweitmeinung zu einem durch die Steuerbehörde berechneten Verkehrswert? Bei diesen Fragen bin ich die richtige Ansprechperson für Sie. In steuerlicher Hinsicht profitieren Sie nämlich von meiner langjährigen Erfahrung im Grundstückgewinnsteuerrecht. Aufgrund meiner Tätigkeit auf dem Steueramt Winterthur kenne ich sodann auch die «andere Seite». Ein klarer Vorteil für Sie.

Ihnen ist das jährliche Ausfüllen der Steuererklärung lästig? Sie wollen die Betreuung Ihrer Steuerangelegenheiten umfassend in kompetente Hände legen und suchen eine umfassende und langfristige Steuervertretung? Sie brauchen Unterstützung bei einer Einsprache gegen einen Steuerveranlagungsentscheid? Gerne unterstütze ich Sie auch hierbei, es kommt Ihnen auch hier wiederum meine langjährige Praxiserfahrung bei den ordentlichen Steuern (Staats- und Gemeindesteuern) sowie Spezialsteuern (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer) zu Gute.

Immobilienrecht

Im Bereich Immobilien unterstütze ich Sie gerne beim Erstellen eines Kaufvertrages (unter besonderer Berücksichtigung der Grundstückgewinnsteuer), bei Fragen zur Belastung, Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten oder wenn Sie Unterstützung im Bereich Stockwerkeigentum, Wohnrecht, Nutzniessung, Wegrecht etc. benötigen.